Führerschein-Untersuchung

Fahrerlaubnisuntersuchung

Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.

Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Labor (kleines Blutbild, Blutzucker, Schilddrüse, Nierenfunktion, Urin)
  • Beratung

Die Fahrerlaubnisuntersuchung ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung.

Bitte beachten Sie, dass ggf. auch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen ist. Diese müssen von einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden.

Sportbootführerschein-Gutachten

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen.

Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers und anderer Personen.

Untersuchungsumfang:

  • Untersuchung des Seh- und Hörvermögens
  • Befunddokumentation bezüglich möglicher Beeinträchtigungen

Mögliche Beeinträchtigungen:

  • Funktionsstörungen des Gehirns
  • Narkolepsie
  • Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Diabetes
  • Asthma
  • Herz-/Kreislauferkrankungen
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Drogenmissbrauch