Führerschein-Untersuchung
Fahrerlaubnisuntersuchung
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Labor (kleines Blutbild, Blutzucker, Schilddrüse, Nierenfunktion, Urin)
- Beratung
Die Fahrerlaubnisuntersuchung ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung.
Bitte beachten Sie, dass ggf. auch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen ist. Diese müssen von einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden.
Sportbootführerschein-Gutachten
Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen.
Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers und anderer Personen.
Untersuchungsumfang:
- Untersuchung des Seh- und Hörvermögens
- Befunddokumentation bezüglich möglicher Beeinträchtigungen
Mögliche Beeinträchtigungen:
- Funktionsstörungen des Gehirns
- Narkolepsie
- Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen
- Psychische Erkrankungen
- Diabetes
- Asthma
- Herz-/Kreislauferkrankungen
- Verlust von Gliedmaßen
- Drogenmissbrauch